UNSERE ANGEBOTE

Unsere Angebote werden im Rahmen der Hilfen zur Erziehung umgesetzt.
Rechtsgrundlage ist § 27 SGB VIII i. V. m. § 34 SGB VIII.Die Ausgestaltung der Hilfe erfolgt individuell nach Bedarf und in enger Abstimmung mit dem zuständigen Jugendamt sowie allen relevanten Beteiligten.

WOHNGRUPPE NACH §34 (10 PLÄTZE)

In unseren Wohngruppen bieten wir jungen Menschen im Alter von 8 – 16 Jahren einen stabilen, verlässlichen Lebensort mit klaren Strukturen und einem Alltag der Sicherheit, Orientierung und Entwicklung fördert. 

JUGENDWOHNEN (TEILBETREUT) NACH §34 (9 PLÄTZE)

Im teilbetreuten Jugendwohnen begleiten wir Jugendliche und junge Volljährige im Alter von 16 bis 21 Jahren auf dem Weg in eine zunehmend eigenständige Lebensführung.